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Mitteilung des Generalsekretariats des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie zur zentralen Durchführung der Sammlung von Fallbeispielen für das Jahr 2026
Jiangsu: 200 Millionen RMB an Fördermitteln für Kultur, Sport und Tourismus | Erläuterung der neuen Politik
Kürzlich haben das Amt für den Betrieb staatlicher Einrichtungen und die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission gemeinsam das „Arbeitsprogramm zur Energieeinsparung und CO₂‑Reduzierung in öffentlichen Einrichtungen während des 15. Fünfjahresplans“ (im Folgenden „Programm“) veröffentlicht. Zahlreiche darin enthaltene Maßnahmen werden der Beleuchtungsbranche neue Chancen im Bereich öffentlicher Einrichtungen eröffnen und eine umfassende Modernisierung von Beleuchtungsprodukten, Projektmodellen sowie unternehmerischen Kompetenzen vorantreiben.
Am 15. August 2026 tritt das „Ökologische und Umweltgesetzbuch der Volksrepublik China“ (im Folgenden „Gesetzbuch“) offiziell in Kraft. Es ist nach dem „Zivilgesetzbuch“ das zweite Gesetz unseres Landes, das den Titel „Gesetzbuch“ trägt, und enthält erstmals auf nationaler Ebene ein eigenes Kapitel zum Schutz vor Lichtverschmutzung sowie entsprechende Sanktionen im Rahmen von Verwaltungsstrafen. Dies bedeutet, dass der seit langem von der Beleuchtungsbranche verfolgte Entwicklungsansatz – hellere, energieeffizientere und intelligentere Lösungen – nun offiziell erweitert wird: Eine noch bessere Steuerbarkeit wird zu einem unverzichtbaren Schlüsselelement.
Einfach erklärt: Die vom Chinesischen Verband für Beleuchtungsgeräte herausgegebene Gruppennorm „LED-Leuchten zur Simulation des Himmelslichts“
Einfach erklärt: Die von der Chinesischen Vereinigung für Beleuchtungsgeräte herausgegebene Gruppennorm „Klassifizierung von Niederdruck‑Quecksilberlampen in den nationalen und internationalen quecksilberbezogenen Politiken und Rechtsvorschriften“
Derzeit entwickelt sich die Beleuchtungsbranche von der traditionellen Funktionsbeleuchtung hin zur intelligenten Öko‑Beleuchtung; die Anwendungsbereiche erstrecken sich über Bildung, Medizin und Künstliche Intelligenz hinaus. Dennoch sind der Wettbewerb durch hohe Homogenität sowie das Problem von niedrigem Preis bei gleichzeitig geringer Qualität nach wie vor ausgeprägt. Die Standardisierung in den Vordergrund zu rücken und mit hohen Standards eine hochwertige Entwicklung voranzutreiben, wird zunehmend zum gemeinsamen Ansatz, um dem „In‑Volution“-Phänomen in der Branche entgegenzuwirken.
Kürzlich haben das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie gemeinsam mit dem Ministerium für Ökologie und Umwelt, der Staatlichen Behörde für Marktaufsicht, der Generalverwaltung des Zolls sowie der Nationalen Behörde für Krankheitsbekämpfung und -prävention – insgesamt sieben Behörden – per offizieller Bekanntmachung die „Verzeichnis der Anforderungen zur Begrenzung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Ausgabe 2026)“ sowie die zugehörigen Begleitdokumente aktualisiert. Damit werden die Arten von gefährlichen Stoffen, die in Elektro‑ und Elektronikgeräten reguliert werden, weiter ausgeweitet und die Kontrollmaßnahmen konsequent verstärkt. Ziel ist es, bereits an der Quelle den Einsatz von Schwermetallen wie Blei und Quecksilber sowie von persistenten organischen Schadstoffen wie polybromierten Biphenylen zu reduzieren, entsprechend den Vorgaben der behördlichen Verordnung „Verwaltungsregelung zur Begrenzung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro‑ und Elektronikgeräten“.
Kürzlich hat die intelligente Fahrerassistenzfunktion „Kleines blaues Licht“ in der Automobil- und Beleuchtungsbranche sowie im Internet breite Aufmerksamkeit und Diskussionen ausgelöst, da sie möglicherweise aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden verbindlichen nationalen Norm „Einbauvorschriften für externe Beleuchtungs‑ und Lichtsignaleinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern“ (GB 4785‑2019) mit einem Verbot belegt werden könnte.